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Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter


An die Leiterinnen und Leiter der Studienseminare in NRW

 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
 

wie bekannt will das Schulministerium den Lehramtsanwärter/innen und Studienreferendar/innen, die sich am 31.10. 2006 im Status des/der Beamten/in auf Widerruf befanden und - nach Wegfall des Mangelfacherlasses - bei einer Einstellung in den Schuldienst keine Chance auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe haben, bei der Vergütung entgegenkommen.

Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 14. November soll es einen "Ausgleich"  für die Betroffenen geben, der ihnen in der Regel praktisch eine Vergütung auf Niveau des alten BAT gewährt.  "Tariftechnisch" wird dies durch Anwendung des ƒ 16 TV-L (Anrechnung früherer beruflicher Tätigkeiten bzw. Vorweggewährung von bis zu zwei Entwicklungsstufen in der jeweiligen Entgeltgruppe) geregelt. 


Der Ausführungerlass läßt noch auf sich warten, soll aber noch vor Weihnachten veröffentlicht werden. Dieser Ausführungserlass ist überfällig, weil die Bezirksregierungen bei der Vorbereitungen von Arbeitsverträgen - Informationen betroffener Anwärter/innen zufolge - derzeit offenbar nicht erlasskonform eingruppieren und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen endlich Klarheit haben müssen, mit welchem Gehalt sie bei einer Einstellung in NRW rechnen können. 

 

Wir bitten um Weiterleitung des GEW-Seminarinfos an die betroffenen Lehramtsanwärter/innen und Studienreferendare/innen.

 

Den Link zum Info finden Sie hier:

 

http://www.gew-nrw.de/binarydata/download/MAT%202006-12-15%20%20BP%20Seminarinfo%20TVL-Erlass.pdf

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

erthold Paschert

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nünningstr. 11
45141 Essen 
Tel.: 0201-29403-12
Fax. 0201-29403-51

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