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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bekannt will das Schulministerium den Lehramtsanwärter/innen und Studienreferendar/innen, die sich am 31.10. 2006 im Status des/der Beamten/in auf Widerruf befanden und - nach Wegfall des Mangelfacherlasses - bei einer Einstellung in den Schuldienst keine Chance auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe haben, bei der Vergütung entgegenkommen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 14. November soll es einen "Ausgleich" für die Betroffenen geben, der ihnen in der Regel praktisch eine Vergütung auf Niveau des alten BAT gewährt. "Tariftechnisch" wird dies durch Anwendung des ƒ 16 TV-L (Anrechnung früherer beruflicher Tätigkeiten bzw. Vorweggewährung von bis zu zwei Entwicklungsstufen in der jeweiligen Entgeltgruppe) geregelt.
erthold Paschert Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Nordrhein-Westfalen Nünningstr. 11 45141 Essen Tel.: 0201-29403-12 Fax. 0201-29403-51
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