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Liebe LAAs, Das LBV hat bereits Anweisungen vom Finanzministerium erhalten, nach der geplanten Verabschiedung des TV-L bis zum 31.10. die Änderungen ab dem 1.11. dieses Jahres zu berücksichtigen! D.h., der neue Tarifvertrag wird z.Z. anhand der o.g. Eckpunkte bis zum Ende des Monats Oktober ausformuliert. Folglich werden alle, die ab dem 1.11.2006 als Angestellt für das Land NRW arbeiten werden, ausschließlich nach dem neuen TV-L vergütet.
Die Einstufung der Lehrer in die neue Entgelttabelle ist z.Z. über den Überleitungstarifvertrag geregelt. Lest Euch hierzu am besten der §17 Absatz (7) des Überleitungstarifvertrags und die dazu gehörige Überleitungstabelle der Anlage 4 durch … Da steht also sehr umständlich, dass alle (ohne vorzuweisende Dienstjahre) in die Entgeltgruppe 11 Stufe 1 eingestuft werden (egal wie alt, verheiratet mit Kindern oder eben nicht). Das bedeutet vor allem:
Insbesondere ältere LehramtsanwärterInnen und solche mit Kindern werden dadurch massiv schlechter gestellt! Ihr habt verschiedene Möglichkeiten, Euch Gehör zu verschaffen!
Die Vertretung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen am Studienseminar Köln, Sek I
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