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Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Stadtverband Köln
informiert


zum neuen Tarifvertrag in NRW (TV-L) für Lehramtsanwärter/innen

Der Tarifvertrag gilt für alle Einstellungen im Angestelltenverhältnis ab dem 1.11.2006.
Verträge als Angestellte bekommen alle, die die Regelaltersgrenze zur Verbeamtung (35. Lebensjahr) überschritten haben, oder solche, die einen befristeten Arbeitsvertrag eingehen.

Die Bezahlung erfolgt nach den Entgeltgruppen des neuen TV-L für das 1. Beschäftigungsjahr unabhängig vom Lebensalter in der Stufe 1. Familien- und andere Zuschläge sind bereits im Gehalt enthalten; es gibt keine weiteren Zulagen mehr.

Das bedeutet im Einzelnen:
- für alle Grund-, Haupt-, Real-, und Gesamtschul(SI)-Lehrer/innen: Entgeltgruppe 11 Stufe 1 -> 2358 €
- für alle Lehrer/innen an Förderschulen, Gymnasien, Gesamtschulen (SII) und Berufskollegs: BAT II a enspricht Entgeltgruppe 13 Stufe 1 -> 2745 €

Der sogenannte Mangelfacherlass, der die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung für einzelnen einstellungsrelevante Fächer auf 45 Jahre erhöhte, ist von der Landesregierung außer Kraft gesetzt.


Was tut die GEW?

Sie setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Höchstaltersgrenze zur Übernahme in eine Beamtenverhältnis - wie in anderen Bundesländern - mindestens auf das 45. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Sie wird für GEW-Mitglieder prüfen, ob ein Klageverfahren zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis als Vertrauensschutz für die Betroffenen Erfolg verspricht und ggf. für ein solches Verfahren Rechtsschutz gewähren.

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